Lüftungskonzepte
Wußten Sie schon . . .
. . .dass nach neuesten Vorschriften bei
Veränderungen von mehr als 30 %
an den Bauteilen Fenster und Dach ein Lüftungskonzept erforderlich wird ?
Der Ausführende Handwerker oder Planer sollte Sie darauf hinweisen !!
Falls Ihr Handwerker oder Planer kein Lüftungskonzept erstellen kann,
berate ich Sie gerne.
Grundlage ist die DIN 1946 -6 . Gültig seit Mai 2009.
Die ersten Grundsatzurteile gibt es schon . . .